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Convivo-Insolvenz: neue Betreiber für fast alle aktiven Pflegeeinrichtungen gefunden

15.06.2023

Für 68 von insgesamt 77 aktiven Pflege- und Wohneinrichtungen für Senioren im Bundesgebiet sind Vereinbarungen mit neuen Betreibern gefunden. | Ein BRL-Team um Katharina Gerdes und Michael Busch hat die Insolvenzverwalter der Convivo-Gruppe Dr. Malte Köster und Dr. Christoph Morgen bei den Verhandlungen und Abschlüssen für Einzel- und Paketverkäufe von Pflege- und Wohneinrichtungen an 28 individuelle Investoren rechtlich und steuerlich beraten. | Die Verhandlungen für vier weitere Pflegeeinrichtungen dauern noch an.

Ende Januar 2023 hat die Convivo Gruppe für ihre drei Hauptgesellschaften sowie eine große Anzahl ihrer Betreibergesellschaften Insolvenzanträge gestellt. Als Insolvenzverwalter der Betriebsgesellschaften bestellte das Amtsgericht Bremen – Insolvenzgericht – Dr. Christoph Morgen von der Kanzlei Brinkmann & Partner und Dr. Malte Köster von der Kanzlei WILLMERKÖSTER – letzteren auch für die Convivo Holding GmbH. 

Die Convivo Gruppe war Betreiber von rund 100 laufenden und geplanten Pflegebetrieben – stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie Wohnparks – in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein mit rund 5000 Mitarbeitern. Von der Insolvenz betroffen waren insgesamt 77 laufende Pflegebetriebe. 

Den beiden Insolvenzverwaltern und ihren Teams gelang es, den weit überwiegenden Teil der Pflegebetriebe im Wege von Asset Deals an eine Vielzahl von unterschiedlichen Investoren zu veräußern und so die Schließung der Betriebe und die damit verbundene Verlegung der Bewohner zu verhindern.

Mit Blick auf die M&A-Transaktionen bestand die große Herausforderung darin, Investorenlösungen mit Verfahrenseröffnung bzw. möglichst kurzfristig danach für die einzelnen Pflegeeinrichtungen zu finden, um eine Heimschließung und den damit einhergehend erforderlichen Umzug der Bewohner zu verhindern. Nachdem sich keine Gesamtlösung abgezeichnet hatte, wurden für jede Einrichtung separate Investorenverhandlungen unter hohem Zeitdruck geführt. In Einzelfällen wurden zunächst Verlustübernahmevereinbarungen mit Vermietern, Kommunen oder potenziellen Investoren abgeschlossen. So wurde der vorübergehenden Weiterbetrieb der Einrichtungen durch die Insolvenzverwaltung bis zur Übernahme durch einen neuen Betreiber gesichert. 

Neben den Verhandlungen mit Investoren waren Vereinbarungen mit rund 35 Vermietern betreffend die Abwicklung der Mietverhältnisse zu schließen.