Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versicherungsgesellschaft ELEMENT Insurance AG eröffnet
- Rechtsanwalt Friedemann Schade zum Insolvenzverwalter bestellt
- Die allermeisten der 320.000 Versicherungsverträge enden automatisch mit Ablauf des 1. April 2025
- Versicherte sollten sich so schnell wie möglich um neuen Versicherungsschutz kümmern
- Schadensmeldungen werden weiterhin bearbeitet, Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen stehen jedoch noch nicht fest
- Portal für Forderungsanmeldungen der Gläubiger unter
www.element-insolvenz.de eingerichtet
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versicherungsgesellschaft ELEMENT Insurance AG wegen Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht den Berliner Rechtsanwalt Friedemann Schade, Partner in der multidisziplinären Kanzlei BRL, bestellt.
Durch die Insolvenz werden jetzt alle noch bestehenden Versicherungsverträge mit ELEMENT enden. Bei den allermeisten der 320.000 Versicherungsverträge tritt diese Beendigung gemäß § 16 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also mit Ablauf des 1. April 2025 ein, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Für einige Verträge gibt es Sonderregelungen.
Insolvenzverwalter Friedemann Schade wird nun alle Versicherten schriftlich über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Vertragsbeendigungen informieren. Auch alle ca. 15.000 bis 20.000 Schadengläubiger werden informiert. Die Prüfung der Schadenfälle wird fortgesetzt. Zum jetzigen Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest, wann und in welcher Höhe die Ansprüche aus Schadensfällen im Rahmen des Insolvenzverfahrens beglichen werden können. Die Schäden sind unter
www.element-insolvenz.de anzumelden. Sie werden dann aus dem Sicherungsvermögen nach § 125 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bedient. Auf dieses Sicherungsvermögen, das das Unternehmen zur Absicherung der Ansprüche der Versicherten nach den Vorschriften des VAG zu bilden hatte, haben alle Schadengläubiger einen vorrangigen Anspruch vor den sonstigen Gläubigern im Insolvenzverfahren. Sollte das Sicherungsvermögen zur vollständigen Regulierung aller Schäden nicht ausreichen, werden die Ansprüche quotal bedient.
Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört es auch, alle noch bestehenden Versicherungsverträge von ELEMENT endgültig abzurechnen. Offene Versicherungsbeiträge wird der Insolvenzverwalter einziehen. Beitragserstattungen können die Versicherten – ebenso wie Schäden – unter
www.element-insolvenz.de anmelden.
Für die Forderungsanmeldungen – auch Kleinforderungen können selbstverständlich angemeldet werden – steht ebenfalls das Internet-Portal www.element-insolvenz.de bereit. Jeder Gläubiger wird per Brief eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) erhalten, um sich dort registrieren zu können und seine Forderung anzumelden. Auf diesem Portal finden Versicherte und Geschädigte darüber hinaus wichtige Informationen in Frage-und-Antwort-Form zum Insolvenzverfahren der ELEMENT Insurance AG. Die Prüfung der angemeldeten Forderung wird Ende Juli 2025 im schriftlichen Verfahren erfolgen. Gläubiger werden nur benachrichtigt, wenn eine Forderung nicht anerkannt wird.
Die für die einzelnen Versicherungsverträge zuständigen Makler und Assekuradeure – ELEMENT hat in den allermeisten Fällen mit Partnern im Versicherungsmarkt agiert – bleiben zuständig für die Betreuung der über sie Versicherten.
Für die Versicherten ist es jetzt wichtig, bezüglich ihres Versicherungsschutzes aktiv zu werden. „Ich rate allen vom Insolvenzverfahren der ELEMENT Insurance AG betroffenen Versicherten, sich zügig um neuen Versicherungsschutz zu kümmern. ELEMENT kann keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz mehr sicherstellen“, sagt Insolvenzverwalter Friedemann Schade.
Zum Hintergrund:
Die in Berlin ansässige Versicherungsgesellschaft ELEMENT Insurance AG ist ein auf Schaden- und Unfallversicherungen spezialisierter Versicherer. Die Versicherungsgesellschaft hatte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 20. Dezember 2024 nach der Kündigung ihres wichtigsten Rückversicherers den Eintritt von Überschuldung im Sinne von § 19 Insolvenzordnung (InsO) angezeigt. Die BaFin hatte daraufhin am 23. Dezember 2024 beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – einen Insolvenzantrag für die ELEMENT gestellt. Das Insolvenzgericht bestellte mit Beschluss vom 8. Januar 2025 Rechtsanwalt Friedemann Schade zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Pressekontakt für den Insolvenzverwalter Friedemann Schade
Schellenberg & Kirchberg PR
Cord Schellenberg
Telefon 040-59350500
presse@schellenberg-kirchberg-pr.de
Über den Insolvenzverwalter Friedemann Schade
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ist
Friedemann Schade seit 25 Jahren umfassend in allen Bereichen des Insolvenzrechts und des insolvenznahen Gesellschaftsrechts tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der gerichtlichen und außergerichtlichen Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen. Seit 2004 wird er regelmäßig zum Insolvenzverwalter in Unternehmensinsolvenzen bestellt. Als Insolvenzverwalter, Eigenverwalter und Sachwalter hat er eine Vielzahl von Unternehmen aller Größenordnungen fortgeführt und im Wege von übertragenden Sanierungen und Insolvenzplanlösungen erfolgreich saniert.