Anpassung des BRL Kanzleibetriebs
Präventivmaßnahmen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Wir alle sehen uns aktuell mit einer Situation konfrontiert, die neu ist, die so bisher niemand von uns erlebt hat und die höchste Aufmerksamkeit und umgehende Reaktionen erfordert. Daher informieren wir Sie heute über die erweiterten Präventivmaßnahmen zum Coronavirus (SARS-CoV-2), die wir kanzleiweit umgesetzt haben. Diese verfolgen zwei Ziele:
Die Gesundheit aller Mandanten, Kooperationspartner und Mitarbeitenden soll bestmöglich geschützt werden.
Unsere Beratungsdienstleistungen sollen Ihnen mit möglichst wenigen Einschränkungen fortlaufend zur Verfügung stehen.
Zur Erreichung der o. g. Ziele hat die Kanzlei BRL unter Berücksichtigung der Empfehlungen bzw. Vorgaben durch die Gesundheitsbehörden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Den Mitarbeitenden sind Dienstreisen grundsätzlich untersagt.
- Persönliche Absprachen erfolgen daher im Regelfall per Telefon- / Videokonferenz.
- Der Großteil der Mitarbeitenden arbeitet ab sofort im Homeoffice, einzelne Stabstellen arbeiten räumlich voneinander distanziert in den Büroräumen.
- Jedwede Korrespondenz erfolgt - sofern es irgend möglich ist - in elektronischer Form.
- Die Erreichbarkeit Ihres Ansprechpartners/Ihrer Ansprechpartnerin per E-Mail ist in vollem Umfang sichergestellt.
- Die Bürotelefone sind entweder auf das persönliche Mobiltelefon umgeleitet oder Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin informiert Sie über seine/ihre Erreichbarkeit, im Zweifel werden Sie über unsere Zentrale durchgestellt.
- Die kommenden BRL Veranstaltungen sind abgesagt.
Sämtliche Maßnahmen gelten zunächst bis zum 13. April 2020. Da das Coronavirus immer mehr Unternehmen in Deutschland betrifft, hat sich BRL hinsichtlich der Beratungsinhalte darauf eingestellt und unterstützt Ihre individuellen Maßnahmen bei Bedarf.
Wir hoffen alle, dass wir bald wieder zur Normalität übergehen können. Kommen Sie gern auf uns zu und vor allem: Bleiben Sie gesund!