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Auswirkungen der Änderungen der InsO auf das Insolvenzsteuerrecht

Der SanierungsBerater 2/2021

20.07.2021

Am 1.1.2021 ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) in Kraft getreten. Neben der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG), wodurch den deutschen Unternehmen nunmehr ein Instrument für eine Restrukturierung gegen den Willen einzelner Gläubiger außerhalb eines Insolvenzverfahrens zur Verfügung steht, beinhaltet das SanInsFoG auch eine Reihe von Änderungen in der Insolvenzordnung (InsO). Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die im Rahmen des SanInsFoG neu eingeführten bzw. neu konzipierten §§ 15b Abs. 8, 276a Abs. 3 und 55 Abs. 4 InsO zu richten. Auch wenn diese Änderungen recht unscheinbar wirken, so haben sie mitunter erhebliche Auswirkungen auf das Insolvenz- und Sanierungssteuerrecht.

Der Beitrag von Victor Frhr. von dem Bussche und Melanie Strauß untersucht die wesentlichen Auswirkungen und gibt Handlungsempfehlungen. Erschienen ist der Beitrag in: Der Sanierungsberater, 2/2021, S. 41 - 45.